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Werdende Mütter
Bis zur 29 Schwangerschaftswoche, können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest auf ihre Reisebüro Easy-Fly, oder direct an chek-in schalter .
Eine Ausnahmegenehmigung für einen Flug nach der 29 Schwangerschaftswoche kann nur über den Hausarzt oder Medizinischen Dienst . Gleiches gilt im Falle einer komplizierten Schwangerschaft wie z.B. Mehrlingsschwangerschaft.

Medikamente
Mit Medikamenten durch den Zoll: Bei Medikamenten und Spritzen (Insulinspritzen) im Handgepäck ist es ratsam, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die bestätigt, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt.

Verlust von Medikamenten: Für den Fall des Verlusts Ihrer Medikamente auf der Reise oder im Zielland sollten Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Übersicht über Ihre Blutgruppe und andere wichtige Gesundheitsdaten sowie die Dosierungseinstellung der Medikamente und ihre Generic-Namen (warenrechtlich nicht geschützte, internationale Freinamen von Arzneistoffen) ausstellen lassen. Führen Sie ausserdem die für eine Behandlung oder Rezeptausstellung im Ausland notwendigen Dokumente mit sich. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.

Medikamente im Handgepäck: Die Verpackung von Medikamenten sollte schlagfest sein und Ihr Medikamentenbedarf nach Möglichkeit auf mehrere Handgepäckstücke verteilt werden. Es ist ratsam, etwa das Anderthalb- bis Zweifache des erwarteten Bedarfs im Handgepäck mitzuführen. Denn in Ausnahmefällen werden Flüge manchmal umgeleitet oder ihr Abflug verzögert sich um längere Zeit - auch wenn Sie schon im Flugzeug sitzen.